Die Regeln für die Vermietung von Zimmern in den Gebäuden der Universitätsbibliothek
Die Miete wird jeweils individuell festgelegt. Die Räume der Universitätsbibliothek in Wrocław werden vermietet unter der Bedingung, dass der festgelegte Betrag aufs Konto der Bibliothek vor einer zu organisierenden Veranstaltung, vor der Durchführung der Photo- oder Tonaufnahmen überwiesen wird.
Die Räumlichkeiten werden während der normalen Betriebszeit der Bibliothek vermietet, also von 6.00 bis 18.00 Uhr an den Wochentagen und nur für die Tätigkeiten, die den Betrieb der Bibliothek nicht stören, wovon – nach der Einreichung eines Planes und der Thematik der Veranstaltung - entscheidet ein Vertreter der Bibliothek. Anmietung von Räumen zu anderen Zeiten kann zu gesonderten Vereinbarungen unterliegen.
Der Mieter kann - in Absprache mit dem Leiter der Verwaltung des Vermieters - Innenräume der Bibliothek anordnen, sofern die sofortige Wiederherstellung ihres früheren Aussehens am Ende des Projekts organisiert und gesichert ist.
Der Mieter kann Erfrischungen für ihre Gäste zur Verfügung stellen, es sollte sich jedoch auf kalte Speisen und Getränke beschränken werden, und ist an der Stelle stattfinden, die vom Vermieter angegeben wird.
Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten eventuelle Schäden zu beseitigen, die im Zuge der Vorbereitung auf die Veranstaltung, in ihrem Verlauf und nach ihrem Abschluss entstehen.
Der Mieter ist verantwortlich für die Erstellung von Informationen für ihre Gäste. Die Bibliothek platziert diese Informationen, an der Haustür und im Inneren des Gebäudes.
Die Teilnehmer der Veranstaltungen können ihr persönliches Gepäck mitbringen, das zusammen mit der Oberbekleidung in den Umkleideraum gelassen werden soll.
Die Teilnehmer der Veranstaltungen können die Toiletten benutzen, die vom Leiter der Verwaltung des Vermieters angegeben verwenden.
Der Mieter der Räume ist verpflichtet mittels entsprechenden Vereinbarungen über Aufträgen / Verträgen auch das Personal der Sicherheit, der Reinigung und des Ankleideraums zu mieten und zu bezahlen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Teilnehmer der Veranstaltung zu informieren, dass das Gebäude vollkommen rauchfrei ist.